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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER |
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- SG Detmold, 25.01.2012 - S 3 KR 660/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat…, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragstller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -). - BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragstller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Das Zinsinteresse ist darauf gerichtet, bereits ab einem früheren Zeitpunkt über die Geldforderung verfügen zu können und nicht auf eine etwaige Zwischenfinanzierung angewiesen zu sein (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 11 KA 132/10
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.). - LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 AS 585/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Nachholbedarf ist aber nur gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "Nichtnachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 21.09.2009 - L 8 AS 585/09 B ER - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Nachholbedarf ist aber nur gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "Nichtnachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 21.09.2009 - L 8 AS 585/09 B ER - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER -). - LSG Niedersachsen, 16.10.1997 - L 5 Ka 58/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Macht ein Antragsteller erhebliche Zahlungsverpflichtungen geltend, fehlt es am Anordnungsgrund, wenn diese nicht kausal durch die angegriffene Maßnahme entstanden sind (LSG Niedersachsen, Beschluss vom 16.10.1997 - L 5 Ka 58/97 eR -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15
Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch …
aa) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt (Senat, Beschluss vom 16.05.2011- L 11 KA 132/10 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 7 AS 687/10 B ER -); dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15
Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16
Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung …
(3) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13
Arzt kann auch bei Kind ab 3 Jahre bis 36 Monate lang Entlastungsassistenten …
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - L 11 KR 487/16
Krankengeld
Werden Leistungen für die Vergangenheit begehrt, besteht kein Anordnungsgrund (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2014 - L 16 KR 740/13 B - Senat, Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 35/14
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14
Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18
Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt …
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine …
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 11 KA 82/14
Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen (hier GOP 31102 und 31103)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - L 11 KR 513/16
Einstweiliger Rechtsschutz; Gegenwärtig noch bestehende Notlage; Leistungen für …